Schulische Inklusion
Die Integrationshilfe wird im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und dem SGB IX gewährt. Je nach Zuständigkeit hat das Jugendamt oder Sozialamt die Gesamtverantwortung für die Hilfe- bzw. Teilhabeplanung. Wir bieten in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Bernkastel- Wittlich, Cochem-Zell, Trier-Saarburg und Trier Integrationsassistenzen für Kinder mit Teilhabebeeinträchtigung an Schulen und Kitas an.
Unsere Integrationshilfen unterstützen Kinder und Jugendliche während des Schulunterrichtes. Dies erfolgt durch das gezielte Einsetzen von Arbeits- und Strukturhilfen sowie einer individuell auf das Kind oder Jugendlichen abgestimmten Begleitung. Ziel ist es, Benachteiligungen fair auszugleichen und somit Chancengleichheit herzustellen. Die Kinder und Jugendlichen erleben sich dadurch als gleichwertiges Mitglied der Klassen- und Schulgemeinschaft.
Unsere Integrationshilfen werden durch Karree Eifel e.V. fachlich begleitet, supervidiert und fortgebildet.